Fahrzeuge beim THW Beckum

Das Technische Hilfswerk hat ein vielseitiges Aufgabenspektrum. Für die unterschiedlichen Einsatzgebiete stehen am Beckumer Standort insgesamt sieben Fahrzeuge bereit. Heiko Helfmeier ist als Kraftfahrer in der Einsatzeinheit tätig und stellt die Fahrzeuge und die Anforderungen an die Helfer vor.

Heko Helfmeier ist Kraftfahrer beim THW Beckum. Auch beruflich dreht sich bei Ihm alles um LKW

Betritt man die Fahrzeughalle am Beckumer THW Standort, so findet man verschiedene Fahrzeuge und breites Technik-Spektrum. „Die Anzahl der Fahrzeuge richtet sich nach den Aufgaben“, betont Helfmeier. „Das größte und einsatztaktisch wertvollste Fahrzeug ist der GKW I“. GKW ist die Abkürzung für Gerätekraftwagen und ist das universellste Fahrzeug, was das THW bundesweit einsetzt. Es führt sämtliche Technik, vom einfachen Hammer bis zur Motorsäge mit und ist im Regelfall das Fahrzeug, welches nach einer Alarmirrung als erstes abrückt und den Ersteinsatz vorbereitet.


Ergänzend, aber mit weniger Ausstattung, ist der Gerätekraftwagen II, der nachrückend die Einsatzstelle erreicht. Insbesondere im Bereich der Beleuchtung zeigt der GKW II seine stärken. Da die vollständige Ausstattung des Ortsverbandes nicht komplett verladen werden kann, sind weitere Transportkomponenten erforderlich: neben einer Vielzahl von Anhängern in verschiedenen Größen verfügt der Ortsverband über einen LKW mit einer Ladebordwand, um Ausstattung aus dem Lager flexibel zu verladen.


Wer Kraftfahrer im THW werden möchte muss ein hohes Maß an Anforderungen erfüllen: neben der Führerscheinklasse C bzw. CE (ehemals Klasse 2) muss jeder Kraftfahrer eine weitere THW-spezifische Ausbildung durchlaufen. „Hier werden spezielle Themen wie Ladungssicherung oder Transport von Gefahrstoffen vermittelt. Aber auch rechtliche Grundlagen sind von großer Bedeutung, wie z.B. das Fahren mit Sondersignalen wie Blaulicht und Martinshorn und das Verhalten bei Unfällen werden thematisiert“, weiß Helfmeier, der auch beruflich mit LKW zu tun hat. Weiterhin muss sich jeder Kraftfahrer regelmäßig gesundheitlichen Untersuchen und jährlichen Fortbildungen unterziehen.


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