30.08.2010, von Thomas Stutenbäumer
Ausbildung "Binnen" gestartet
Der Führerschein wird von den Einsatzkräften als Grundvoraussetzung zur Führung von Einsatzbooten auf Binnenwasserstraßen benötigt.
Der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) ist amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau. Er ist Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 15 m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind. F
Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren).
Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes abgenommen.
Text: KB Stutenbäumer
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