MANV-Übung Sendenhorst

Bei der heutigen MANV-Übung in Sendehorst waren die drei THW-Ortsverbände im Kreis Warendorf aktiv eingebunden. Aufgaben waren die Stromversorgung und das Ausleuchten auf dem Behandlungsplatz, das Stellen und Betreiben von je einer Melde- und Lotsenstelle sowie einer Einsatzabschnittsleitung.

Fotos: (c) Sacha Krebs, THW Beckum

Stichwort MANV: Nach dem Rettungsgesetz NW ist der Kreis als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker leitende Notärzte zu bestellen und deren Einsatz zu regeln. Ferner sind ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals zu treffen. Der Kreis Warendorf hat aus diesem Grund bereits im Jahr 2001 das MANV-Konzept (MANV = Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten) verabschiedet, das die hierfür nötigen Vorgaben regelt. Von einem MANV wird bereits ab drei Patienten ausgegangen. Hier werden mit der Entsendung eines Organisatorischen Leiters Rettungsdienst (OrgL) Vorkehrungen für die geregelte Patientenversorgung getroffen. In das MANV-Konzept sind neben den Rettungsdiensten auch die Feuerwehren, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) sowie die Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Malteser-Hilfsdienst (MHD), Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) stark eingebunden. Die Hilfsorganisationen bilden Schnelleinsatzgruppen (SEG), die ähnlich wie die Feuerwehren über Funkmeldeempfänger alarmiert werden können. Diese bei den Hilfsorganisationen vorhandenen Komponenten werden in den Gefahrenabwehrplan einbezogen und sind wichtige Eckpfeiler des Gesamtkonzeptes.

251556nov2010 - Bilder eingefügt





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